DATEV-Gremien

Vertreterversammlung

Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal jährlich i. d. R. jeweils am letzten Freitag im Juni statt.

Die Aufgaben der Vertreterversammlung ergeben sich aus Gesetz und Satzung, hier insbesondere aus den §§ 24 ff. der DATEV-Satzung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören u.a.:

  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Änderung der Satzung (erforderlich sind 75 % der gültig abgegebenen Stimmen)
  • Wahl der Mitglieder des Aufsichtrates (ohne Arbeitnehmervertreter)
  • Widerruf der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtrates (erforderlich sind 75 % der gültig abgegebenen Stimmen )
  • Festsetzung der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Aufsichtrates auf Vorschlag des Vorstandes
  • Wahl der Mitglieder des Vertreterrates im Rahmen der Wahlbezirkszugehörigkeit
  • Festsetzung des Budgets des Vertreterrates auf Vorschlag des Vorstandes

Die Vertreterversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtrates geleitet. Sie dauert gewöhnlich einen Tag und findet in Nürnberg statt.

Es gibt eine feste Sitzordnung, wobei die einzelnen Wahlbezirke zusammengefasst sind. Jedes Mitglied hat Rede- und Antragsrecht. Anträge, die einer Vorankündigung hinsichtlich einer Beschlussfassung unterliegen, unterliegen den in der Satzung genannten Fristen.

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie die Ergebnisverwendung liegen ausführliche Unterlagen vor, darüber hinaus werden in der Sitzung selbst sowie bereits in den o.g. regionalen Informationsgesprächen umfangreiche Erläuterungen gegeben.

Alle zwei Jahre sind von der Vertreterversammlung für die Mitgliederseite im (mitbestimmten) Aufsichtsrat drei Aufsichtsräte zu wählen.
Das aktive Wahlrecht für die Wahl der Aufsichträte ist eines der wichtigsten Rechte eines Vertreters, hier ist es besonders wichtig, unsere, also die Kandidaten der IDA e.V. zu wählen. Über die Modalitäten dieser Wahlen werden Sie umfassend informiert werden.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der DATEV eG

Vertreterrat der DATEV eG

Seit 1992 hat die DATEV ein weiteres Organ, den Vertreterrat. Der Vertreterrat hat als wesentliche Aufgaben

  • Wünsche, Beschwerden und Anregungen der Mitglieder mit dem Vorstand zu erörtern
  • den Vorstand in technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen zu beraten, insbesondere auf dem Gebiet der Software, der Dienstleistungen und Mitgliederbetreuung,
  • die vom Vorstand jährlich vorzulegenden Produktpläne zu diskutieren und den Vorstand insoweit zu beraten
  • die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der Genossenschaft im Rahmen seiner Aufgaben im praktischen Einsatz zu erproben und mit dem Vorstand zu diskutieren und
  • mit dem Aufsichtsrat die Berufung von Mitgliedern des Vorstandes zu erörtern.

Dieser Aufgabe kommt der Vertreterrat im Wesentlichen durch Bildung mehrerer Ausschüsse für bestimmte Bereiche nach. Darüber hinaus werden nach Bedarf zu besonderen Anlässen sogenannte Themenausschüsse gebildet.

Damit kommt dem Vertreterrat eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen, deren Einführung und des stetigen Verbesserungsprozesses sowie der Kommunikation mit den Mitgliedern zu.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dieses Gremium erfolgreiche Arbeit geleistet hat. Der Vertreterrat erfreut sich mittlerweile der uneingeschränkten Anerkennung seiner Arbeit durch die Mitglieder und die übrigen Gremien.

Im Vertreterrat gibt es z. Zt. 35 Mitglieder, die sich nach Größe der Wahlbezirke zur Vertreterversammlung auf diese Bezirke verteilen.
Mitglieder des Vertreterrates der DATEV 

Organverfassung der DATEV

Die Leitungsstruktur der DATEV wird von den drei nach dem Genossenschaftsgesetz vorgesehenen Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung gebildet. Alle drei Organe arbeiten nach Gesetz und Satzung mit deutlicher Aufgabenteilung ohne Über- oder Unterordnung und ohne Weisungsabhängigkeit auf einer Ebene. Man könnte im Sinne des Staatsrechts von einer Gewaltenteilung sprechen.

Entsprechend dieser Analogie führt der Vorstand als Exekutive die Geschäfte der Genossenschaft, der Aufsichtsrat als Judikative überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit und die Vertreterversammlung hat als Legislative über die Satzung und andere im Gesetz aufgeführten Grundsatzfragen der Genossenschaft zu beschließen.

Gemeinsam sind alle drei Organe dem Gesamtinteresse der Genossenschaft und der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet und in dieser Hinsicht in ihrer jeweiligen Arbeit aufeinander angewiesen. Die Satzung der DATEV sieht über die obligatorischen Organe hinaus mit dem Vertreterrat und dem Beirat zwei weitere, freiwillige Organe vor, die ebenfalls unabhängig von den übrigen Gremien und jeweils mit eigenen Aufgabengebieten dem Vorstand beratend zur Seite stehen.

Weitere Organe der DATEV 

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