Vetreterversammlung
Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal jährlich i. d. R. jeweils am letzten Freitag im Juni statt.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung ergeben sich aus Gesetz und Satzung, hier insbesondere aus den §§ 24 ff. der DATEV-Satzung.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören u.a.:
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Änderung der Satzung (erforderlich sind 75 % der gültig abgegebenen Stimmen)
- Wahl der Mitglieder des Aufsichtrates (ohne Arbeitnehmervertreter)
- Widerruf der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtrates (erforderlich sind 75 % der gültig abgegebenen Stimmen )
- Festsetzung der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Aufsichtrates auf Vorschlag des Vorstandes
- Wahl der Mitglieder des Vertreterrates im Rahmen der Wahlbezirkszugehörigkeit
- Festsetzung des Budgets des Vertreterrates auf Vorschlag des Vorstandes
Die Vertreterversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtrates geleitet. Sie dauert gewöhnlich einen Tag und findet in Nürnberg statt.
Es gibt eine feste Sitzordnung, wobei die einzelnen Wahlbezirke zusammengefasst sind. Jedes Mitglied hat Rede- und Antragsrecht. Anträge, die
einer Vorankündigung hinsichtlich einer Beschlussfassung unterliegen, unterliegen den in der Satzung genannten Fristen.
Im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie die Ergebnisverwendung liegen ausführliche Unterlagen vor, darüber hinaus werden
in der Sitzung selbst sowie bereits in den o.g. regionalen Informationsgesprächen umfangreiche Erläuterungen gegeben.
Alle zwei Jahre sind von der Vertreterversammlung für die Mitgliederseite im (mitbestimmten) Aufsichtsrat drei Aufsichtsräte zu wählen. Für das
Jahr 2012 steht eine solche Wahl an. Turnusmäßig scheiden dann aus dem Aufsichtsrat die Kollegen Lander, Schmale und Bergbauer aus. Nach der
Wiederwahlbeschränkungsregelung des § 21 Abs. 1 der Satzung (diese Regelung hat die IDA e.V. seinerzeit aus guten Gründen erkämpft) können nur
die Kollegen Schmale und Bergbauer wiedergewählt werden.
Die aktive Wahlrecht für die Wahl der Aufsichträte ist eines der wichtigsten Rechte eines Vertreters, hier ist es besonders wichtig, unsere,
also die Kandidaten der IDA e.V. zu wählen. Über die Modalitäten dieser Wahlen werden Sie umfassend informiert werden.