Bundesverfassungsgericht Karlsruhe 2015

Ein Bericht von Klaus Ratzel

Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich am 30. Mai 2015 am Rande des Sicherheits-
bereichs auf Einladung der IDA e. V. über 30 Personen zu einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Danach ging es gemeinsam zu der durch die Bundespolizei durchgeführten Einlasskontrolle. Herr Dr. Adam (Steuerberater, Richter am Finanzgericht-Baden-Württemberg und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Verfassungsrichters), der die Führung durch die Räumlichkeiten übernommen hatte, geleitete uns in den Sitzungssaal des Gerichts.

In diesem eindrucksvollen Raum, mit schönem Ausblick auf das Karlsruher Schloss, erläuterte für uns Herr Konrad von der Bundespolizei auf Wunsch unseres Mitglieds Klaus Ratzel die Arbeit der Bundespolizei. Zu dieser gehört auch die Sicherung des Bundesverfassungsgerichts auf das u. a. am 4. Mai 1975 ein Sprengstoffanschlag verübt wurde. Da das Bundes-
verfassungsgericht offen und transparent sein will, ist das Gelände nicht durch hohe Mauern und Zäune gesichert. Der Sicherheitsbereich ist zu der umgebenden Parklandschaft lediglich durch eine historische Kette gekennzeichnet. Diese gewollte Offenheit des Gerichts erfordert einen hohen Personaleinsatz zur Objektsicherung. Außerdem hat sich die Bundespolizei öfters mit Drohbriefen von abgewiesenen Beschwerdeführern zu beschäftigen.

Herr Dr. Adam  stellte den Teilnehmern zur Auswahl, hauptsächlich über die Geschichte und die Gebäude des Gerichts oder über rechtlich interessante Fragen zu informieren. Bei dem Teilnehmerkreis war es ganz klar, dass die rechtliche Seite besonders interessierte. So wurden u. a. folgende Themen angesprochen:

  • Zugangsvoraussetzungen zum Bundesverfassungsgericht
  • Geschäftsgang beim Gericht
  • Geschäftsverteilung
  • Arbeitsweise der Verfassungsrichter
  • Tätigkeiten der wissenschaftlichen Mitarbeiter (je Verfassungsrichter maximal 4, werden jeweils von dem Richter ausgewählt und dürfen die Tätigkeit max. 4 Jahre ausüben)
  • Entscheidung des Gerichts zur Erbschaftssteuer
  • echte und unechte Rückwirkung
  • Nichtanwendungserlasse
  • Nichtanwendungsgesetze

Nach einer Besichtigung der Ahnengalerie und des kleinen Museums des Gerichts begab sich eine große Anzahl der Führungsteilnehmer zu der nahe gelegenen Badischen Weinstube im Botanischen Garten. Dort wurden unter Sonnenschirmen mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht viele Kontakte gepflegt oder neu hergestellt

Herzlichen Dank an Herrn Konrad und Herrn Dr. Adam für die sehr ausführlichen und interessanten Informationen.

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Diplom-Kaufmann
Klaus Ratzel
Steuerberater

Eindrücke …..