DSGVO-Hinweise zur DATEV Vertreterwahl 2024

Gemäß Datenschutzgrundverordnung geben wir folgendes bekannt:

a) Für IDA eV ist der Verantwortliche i.S.d. Datenschutzgrundverordnung Herr RA Michael Renz, stellv. Vorsitzender, Königstr. 20, 70173 Stuttgart

b) Für die Wahlbenachrichtigungen der jeweiligen Kandidaten zur Vertreterwahl ist der Absender des Schreibens bzw. der entsprechenden E-Mail-Nachricht der Verantwortliche

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen der IDA eV sind:

Andreas Winnes, c/o OMNIPC Systemintegration GmbH
Mollenbachstr. 14, 71229 Leonberg

Mail: datenschutz@renz-kollegen.de

Die Daten werden für die Bewerbung der Kandidaten zur DATEV-Vertreterwahl gem Art 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erhoben und verarbeitet.

Erhoben und verarbeitet wurden Name, Vorname, Titel, Berufsbezeichnung, Ort der Beruflichen Niederlassung bzw. Anschrift, DATEV-Mitgliedschaft bzw. so weit als Vertretungsorgan benannt die DATEV-Mitgliedsgesellschaft, SAFE-ID (Adresse für beSt) und E-Mailadresse.

Empfänger der erhobenen und verarbeiteten Daten sind neben der IDAeV ausschließlich zur Kandidatur zur Vertreterwahl bereite DATEV-Mitglieder im jeweiligen Wahlbezirk.

Eine Weitergabe der Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen ist nicht vorgesehen.

Die Daten werden für die derzeit 4-jährlich stattfindenden DATEV-Vertreterwahlen gespeichert und bei Änderung des Wahlverfahrens gelöscht.

Die Erhebung erfolgte im berechtigten Interesse der jeweils Verantwortlichen und der Betroffenen an einer sachgerechten Genossenschaftswahl.

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung oder Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung bzw. der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder deren Übertragung insgesamt gegenüber dem Verantwortlichen (siehe oben lit a) oder b) ) zu widersprechen.

Sie haben das Recht an die zuständige Aufsichtsbehörde eine Beschwerde zu richten. Die zuständigen Behörden finden Sie hier: Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Wer ist nach DSGVO zuständig?

Die Erhebung erfolgte durch Auftragsverarbeiter ausschließlich in öffentlich zugänglichen (z.B. Steuerberaterverzeichnis) oder ausdrücklich für das DATEV-Vertreterwahlverfahren bereitgestellten Verzeichnissen und umfasst ausschließlich personenbezogene Daten von volljährigen Berufsangehörigen der DATEV-mitgliedsfähigen Berufsgruppen.

Eine nicht ausschließlich automatisierte Verarbeitung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO findet nicht statt.

Zur Erfüllung des Rechts auf Erhalt einer Datenkopie sind die erhobenen personenbezogenen Daten im jeweiligen Wahlanschreiben vollständig aufgeführt.