09.07.2012
TAN-Verfahren
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Offensichtlich bemüht sich die DATEV, die Flut von Telefonanfragen einzudämmen und zu kanalisieren. Um sicherzustellen, dass nicht von überall und von jedem unkontrolliert die Hotline angerufen werden kann und somit diese für wichtige Anrufe unerreichbar wird, wird man ab dem 01.08.2012 ein sogenanntes TAN-Verfahren einführen.
Es soll wie folgt ablaufen:
- Anrufe bei der Hotline unter Verwendung der dann notwendigen TAN sind nur dann möglich, wenn man selbst oder der Mandant einen direkten Zugriff auf den DATEV-Arbeitsplatz hat
- Eine Service-TAN wird einmal täglich im DATEV-RZ automatisch pro Standort/Nutzungsstelle generiert.
- Diese neue 4-stellige Service-TAN, kann man dann nur im „DATEV-Arbeitsplatz pro“ im Bereich „Servicekontakt pro“ abrufen.
- Bei jedem Hotline-Anruf / bei jeder eMail-Anfrage in Nürnberg muss man dann zur Authentifizierung diese TAN angeben.
Eine ausführliche Darstellung dieses neuen Verfahrens können IDA-Mitglieder im geschlossenen IDA-Forum nachlesen. Sollten Sie als IDA-Mitglied dort noch nicht registriert sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der IDA e.V.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der IDA e.V.