13.12.2010

Latente Steuern

Sehr geehrte Newsletter-Bezieher,

eine der wesentlichen Änderungen, die das BilMoG mit sich gebracht hat, sind die Vorschriften zur Bilanzierung „latenter Steuern“. Mit latenten Steuern muss sich zukünftig jeder beschäftigen, der Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften erstellt.
Dabei sind vor und neben der eigentlichen Berechnung vielfältige Fragen und Gesichtspunkte zu berücksichtigen, einige seien hier nur beispielhaft aufgezählt:

– Gibt es Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz?
– Kommt es dadurch überhaupt zu einem Bilanzansatz latenter Steuern?
– Werden Wahlrechte in Anspruch genommen (aktive latente Steuern)?
– Wie hoch ist ggf. eine Ausschüttungssperre?
– Ergeben sich verpflichtenden Angaben für den Anhang?
– Ergeben sich Besonderheiten bei der Bewertung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Hinblick auf eine zu erwartende Steuerbelastung?

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass selbst bei der Ausübung von Wahlrechten, die zur Nichtbilanzierung aktiver latenter Steuern führen, die Banken der Mandanten genau nach diesen Beträgen fragen werden, da sie für das Thema „latente Steuern“ zukünftig besonders sensibilisiert sein werden.

DATEV hat mit dem Programm „Latente Steuern“ dazu genau das passende Produkt erstellt. Überraschend ist für uns jedoch, dass dieses Programm nicht integrativer (Zusatz-) Bestandteil des Kanzlei-Rechnungswesen ist, sondern ein eigenes Programm, welches auch zusätzlich im Rahmen der Preisstaffel bepreist wird (vgl. Art.-Nr. 61782).

Da alle Kolleginnen und Kollegen mit dieser Problematik zukünftig befasst sein werden, sind wir der Auffassung, dass das Programm „Latente Steuern“ nicht zusätzlich bepreist werden sollte, da es zwingend zur Erstellung des Jahresabschlusses gehört und nicht mehr ein „exotisches“ Problem behandelt, welches nur bei den großen Kapitalgesellschaften vorkommt.

Wir fordern daher, das Programm „Latente Steuern“ ohne zusätzliche Bepreisung zum Bestandteil des Programms „Kanzlei-Rechnungswesen“ (Jahresabschlussteil) zu machen.

Wenden Sie sich mit Ihren Wünschen und Anregungen auch und gerade zu DATEV pro an uns, lautet doch der Slogan der IDA: „Wir transportieren Ihre Wünsche und Anregungen zur DATEV!“

Nur wir, die IDA, verfolgen ausschließlich die Interessen der DATEV-Anwender.

Haben Sie Anregungen und Wünsche, dann melden Sie sich bei uns oder nutzen Sie den Wunschzettel auf unserer Homepage www.idaev.com.
Möchten Sie bei uns aktiv mitarbeiten oder unsere Arbeit unterstützen, dann werden Sie unser Mitglied – nur gemeinsam sind wir stark und werden positive Veränderungen auf den Weg bringen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Brigitte Flinspach, Michael Simon, Katja Pfeiffer
Vorstand der IDA e.V.