23.09.2011

Stopp dem Wahnsinn Sozialausgleich

eigentlich beschäftigt sich IDA e.V. nur um Themen rund um unsere DATEV e.G.. Da wir das Problem „Sozialausgleich“, auch im Hinblick auf die zukünftige Erstellung der Lohnabrechnungen, für sehr wichtig halten, haben wir uns diesem Problem angenommen. Aufgrund der positiven Resonanz aus unserem Mitgliederbereich, wenden wir uns auch an die Newsletter-Bezieher um die Wirkung gegenüber des Bundesgesundheitsministerium zu steigern.

Vielleicht haben Sie im HANDELSBLATT vom 10.08.2011 gelesen, dass unsere DATEV einen Brandbrief an das Gesundheitsministerium geschickt hat. Gegenstand ist der 2011 eingeführte automatische Sozialausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausgleich ist weder einfach noch transparent und überdies sozial nicht gerecht. Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema auch in einem Arbeitskreis mit Vertretern des Spitzenverbands der Kassen, deren Informationstechnischen Servicestelle (ITSG) und anderen Softwarehäusern habe sich gezeigt, dass durch die „geplante Abwicklung ein erheblicher bürokratischer Aufwand“ entstehe. Es drohe „ein komplexes System von Meldungen und Berechnungen, die letztlich auch für die Versicherten nicht transparent sind“.Siehe auch: DATEV Portal Aktuelles vom 24.08.2011 „Vorschlag zur Entbürokratisierung beim Sozialausgleich.“
Bislang ist vorgesehen, dass dieArbeitgeber ggfs. mit Hilfe des zur Lohnabrechnung beauftragten Beraters und der deutschen Rentenversicherung den Ausgleich durchführen. Sie sollen die beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten ermitteln. Zeigt sich, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen, der 2011 noch nahe Null liegt, zwei Prozent dieser Einkünfte um x Euro übersteigt, so soll diese Summe vom Arbeitnehmeranteil zum allgemeinen Kassenbeitrag abgezogen werden. Dies bedeutet, dass auch Versicherte einen Ausgleich erhalten, deren Kasse keinen Zusatzbeitrag fordert oder sogar einen Bonus zahlt, was nicht nur Datev für ungerecht hält. Dieser Zwang zur monatlichen Durchführung des Ausgleichs bei schwankenden Löhnen und Einmalzahlungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld führt „zu komplizierten Berechnungen, die kaum nachvollziehbar sind“. Noch intransparenter werde es bei mehreren laufenden Einkünften. Hier kann es dazu kommen, dass ein Versicherter auf ein Teileinkommen einen Ausgleich erhält, der ihm bei weiteren Einkünften wieder abgezogen wird. Als Lösung plädiert DATEV daher dafür, den Sozialausgleich den Krankenkassen zu übertragen, weil diese anhand der ihnen bekannten beitragspflichtigen Einkommen ihrer Versicherten im Vorjahr die Höhe des Sozialausgleichs fürs laufende Jahr festlegen und ähnlichwie beim Lohnsteuerjahresausgleich im Folgejahr überprüfen können.

Nun benötigt unsere DATEV Ihre Unterstützung, Wenn Sie die Auffassung unserer DATEV teilen, muss dieses dem Gesundheitsminister mitgeteilt werden.

Hierzu hat die IDA e.V. folgende Fragen an Sie, welche Sie durch einfaches Ankreuzen der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten beantworten können. Das Rückfax erhalten Sie unter nachfolgendem Link: Stopp dem Wahnsinn Sozialausgleich

Wenn Sie Ihre Antworten an die IDA per Telefax zurücksenden, werden diese Meinungen gesammelt und als Paket an das Gesundheitsministerium übermittelt.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Aktion diesen bürokratischen Aufwand noch vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der IDA e.V.
Brigitte Flinspach, Katja Pfeiffer, Michael Simon