05.09.2012

Neue DATEV-Dienstleistung Datenübermittlung von Werten der Umsatzsteuervoranmeldungen ohne RZ-Archivierung

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,

unsere DATEV bietet ab der Version 3.0 von Kanzlei-Rechnungswesen pro (Freigabe im Oktober 2012) die „USt-Datenübermittlung ohne RZ-Archivierung“ an. Diese neue Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, künftig die USt–Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum auch für Mandantenbestände zu nutzen, die nicht im Rechenzentrum archiviert sind. In diesen Fällen wird für eine Datenübermittlung 1,65 Euro berechnet.

Diese neue Gebühr führte bei manchen Anwendern zu Irritationen und Rückfragen bei uns. Es war unklar, ob auch diese Übermittlung der USt-Daten aus dem Rechnungswesenprogramm heraus, unter Nutzung des Telemoduls, diese neue Gebühr auslöst. Wir haben uns bei DATEV hier um eine Klärung bemüht und können Entwarnung signalisieren.

Wer sich als Berater ( oder dessen Mitarbeiter ) bei Elster-Online persönlich authentifiziert hat, kann auch zukünftig unter Nutzung des Punktes Umsatzsteuervoranmeldung im Buchführungsteil unter Nutzung des Auswahlschalters „Datenübermittlung“ die Auswahl “Datenübermittlung Telemodul Internet“ wählen, ohne dass hierfür DATEV-Gebühren anfallen.

Nur bei der Auswahl „Datenübermittlung DATEV-RZ starten oder Datenübermittlung DATEV-RZ mit Vorperioden“ fällt die neue Gebühr an.

Wer die Daten sowieso im Rechenzentrum sichert und dafür die IT-Pauschale von 1,65 Euro im Monat zahlt, bei dem fällt die neue Gebühr nicht an, die Datenübermittlung ist in dieser Pauschale enthalten.

Ob es sinnvoll ist, diese Gebühren zu sparen und dann selbst die Verwaltung der übermittelten Werte übernimmt, muss jeder Anwender selbst entscheiden.

DATEV wird hierzu noch ausführliche Informationen veröffentlichen, in denen aus Sicht der DATEV die Vorteile einer Sicherung im RZ und die Nutzung des RZ als Datendrehscheibe geschildert werden.

Es ist bereits jetzt abzusehen, das bei bestimmten Dienstleistungen ( E-Bilanz, Bundesanzeiger etc. ) zukünftig die DATEV-Preise abweichen werden: Wer die Bestände im RZ archiviert und die IT-Pauschale von 1,65 Euro im Monat zahlt, erhält bei Nutzung von weiteren RZ-Dienstleistungen (z.b. Übermittlung an den Bundesanzeiger) Preisvergünstigungen – statt 15 Euro zahlt er dann nur 7 Euro.

Mit kollegialen Grüßen
Der Vorstand der IDA